Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Teilnehmer akzeptiert die folgenden Bestimmungen. Alle Formulierungen sind aus Gründen der Vereinfachung in männlicher Form dargestellt, gelten aber gleichermaßen auch für die weibliche Form.

1. Vorstrafen/Gewaltdelikte:

Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass in seinem Führungszeugnis weder Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen noch entsprechende Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig sind.

2. Anmeldung:

Die Anmeldung des Teilnehmers ist nicht übertragbar, verbindlich und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldebestätigungen per Post werden NICHT versandt. Das Seminar findet statt, sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt. Daher sind unbedingt einen Tag vor Seminartermin die eigenen E-Mails zu prüfen.

3. Zahlungsbedingungen:

Die Seminargebühr ist am Seminartag direkt vor Ort zu begleichen. Zahlungsbestätigungen werden NICHT versandt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Kursinhalte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Seminargebühr.

4. Rücktritt / Kündigung:

Etwaige Rücktritte haben schriftlich an den Seminarleiter zu erfolgen. Bis 14 Tage vor Seminarbeginn ist der Rücktritt kostenfrei möglich. Bei Rücktritt bis sieben Tage vor Seminarbeginn, werden 40% der Seminargebühr fällig.
Erfolgt der Rücktritt später wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt, da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde.

5. Absage von Kursen:

Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl o.ä. behält sich der Seminarleiter das Recht vor, Seminare abzusagen. Daraus entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber dem Seminarleiter oder beteiligten Partnern.
Selbiges gilt auch bei kurzfristigen Seminarabsagen (bspw. Krankheit des Trainers o.ä.), auch wenn eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Die endgültige Seminarzulassung unterliegt ausschließlich dem Seminarleiter. Bei Absage von Seminaren werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren selbstverständlich zurückerstattet.

6. Sicherheit:

Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung sämtlicher Seminartechniken stets die entsprechende Vorsicht walten zu lassen und andere sowie sich selbst nicht zu verletzen. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen des Seminarleiters stets und augenblicklich Folge zu leisten. Etwaige Nichtbefolgung kann den Ausschluss des Teilnehmers aus dem Seminar zur Folge haben. In diesem Fall ist der Seminarteilnehmer nicht schadenersatzberechtigt.

7. Ausrüstung:

Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und -utensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Seminarleiter zu melden. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.

8. Gesundheit:

Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vorliegen, dass er trainiert. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei dem Seminar um eine Kontaktsportart handelt und Verletzungen somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Seminarleiters besteht nicht.

9. Mitgliedschaft:

Durch Teilnahme an Seminaren entsteht keinerlei Anspruch auf Mitgliedschaft bzw. Aufnahme für das reguläre Training.

10. Haftung:

Der Gerichtsstand wird immer vom Seminarleiter bestimmt. Weder der Seminarleiter noch etwaige Referenten haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Alle Rechte liegen beim Seminarleiter.
Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein. Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich an geltendes Recht zu halten (in Deutschland vor allem §32 StGB – Notwehr). Für den Seminarleiter und etwaige Referenten besteht bzgl. missbräuchlicher Anwendung immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Seminarleiters mitsamt etwaiger Referenten ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

11. Bild- und Tonmaterial:

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während der Seminare entstandene Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke verwendet werden dürfen. Dem Teilnehmer sind während des Seminares Ton- oder Videoaufnahmen nicht gestattet.

12. Schriftform:

Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen Bestimmungen, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen vereinbar ist. Durch Absenden des Formulares erkennt der Teilnehmer diese Bestimmungen an und erklärt sein Einverständnis mit allen aufgeführten Punkten.